Allgemeine Wettkampfbedingungen - Sächs. Schützenverein Mülsen e.V.

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Allgemeine Wettkampfbedingungen

Infos & Wettkämpfe

Allgemeine Bedingungen zu den Wettkämpfen des " SSV Mülsen e.V."

Zur Kontrolle ist bei allen Starts ein amtlicher Personalausweis oder ein Reisepass mitzuführen. Aus dem Wettkampfpass muss hervorgehen, für welchen Verein der Teilnehmer startberechtigt ist. Beide Ausweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.

Der Schütze ist für seine Waffen und Munition, Druckluft- oder Gaskartusche, selbst verantwortlich. Die Nutzungsdauer von Druckluft- und Gaskartuschen kann bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand stichprobenweise überprüft. Es darf mit Fabrikmunition oder selbst wiedergeladener Munition geschossen werden.

Jeder Schütze ist für seine abgegebenen Schüsse selbst verantwortlich.

Jeder Sportler nimmt bei Wettkämpfen auf eigene Gefahr teil.

Jeder Schütze unterwirft sich durch die Meldung zur oder durch die Teilnahme an einem Wettbewerb dem gesamten Regelwerk des SSV Mülsen e.V. ,den DSB, bzw. BDS, insbesondere der Satzung und der Schießstandordnung. Die Einsprüche/Proteste sind gemäß Sportordnung einzureichen.

Mit der Meldung zu Veranstaltungen des SSV Mülsen e.V. erklärt sich der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten, unter der Angabe von Name, Vereinsname, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer und Startzeiten einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, evtl. Fotos in Aushängen, im Internet und in weiteren Publikationen des SSV Mülsen e.V. sowie dessen Untergliederungen ein. Teilnehmer, die gegen diese Veröffentlichung im Nachinein Wiederspruch einlegen, werden disqualifiziert.

Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Es gelten die aktuellen Sportordnung des Sächs. Schützenbundes; des Deutschen Schützenbundes; dem Bund Deutscher Schützen.

Letze Aktuallisierung: 09.04.2024
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