Finanzordnung - Sächs. Schützenverein Mülsen e.V.

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Finanzordnung

Verein
Finanzordnung
des
Sächs. Schützenverein Mülsen  e.V.
 
Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Kinder von 6 bis 14 Jahre 26,00 €
Jugend von 15 bis 20 Jahre* 26,00 €
Erwachsene (Einzelmitgliedschaft + eigene WBK) 126,00 €
Familienmitgliedschaft (2 Erwachse)   152,00 €

(*) mit Beendigung der 1. Ausbildung Beitrag wie Erwachsene, Munition muss selbst bezahlt werden!
 
 

Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich im Lastschriftverfahren und wird in 2 Raten (März und September), also je die Hälfte des Jahresbeitrages eingezogen.

Kosten für Rückbuchungen wegen nicht genügender Deckung des Kontos
gehen zu Lasten des Mitgliedes.


Aufnahmegebühr für Kinder u, Jugendliche (**) 0,00  €
Aufnahmegebühr für Erwachsene (***) 200,00  €
Aufnahmegebühr für Familienmitglied 25,00  €

 
(**) Kinder von Mitgliedern (***) kann auf Antrag in zwei Raten gezahlt werden
 


Im Jahr 2024 sind 15 Arbeitsstunden zu leisten.
Bei Nichtableistung sind pro Stunde 15,00 € zu entrichten.

Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und nicht teilbar


Mahngebühr:                          2,50  €
Standgebühr Gastschützen:    5,00  €


 
Gültig ab den 01.03.2024
 
Beschlossen auf der JHV am 10.02.2024
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