Sächs. Schützenverein Mülsen e.V.

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Der Schießstand
Sächsischer Schützenverein Mülsen e.V.

Schießstandordnung

  1. Diese Schießstandordnung gilt zusätzlich zur allgemeinen Schießstandordnung  des DSB.  Weiterhin gelten die allgemeinen  Richtlinien der jeweiligen Sportordnung.
  2. Das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer und offenen Licht  auf  den Schießständen  ist verboten.
  3. Bei eingeschaltetem Rotlicht ist das Schießen sofort zu unterbrechen, die Waffen zu entladen oder sicher, in Richtung Kugelfang abzuschießen. Es darf erst nach Freigabe des Schießleiters und eingeschaltetem grünen Licht wieder geschossen werden.
  4. Auf den genehmigten Schießbahnen darf nur mit den für diese zugelassenen Waffen- und Munitionsarten geschossen werden.
  5. Die  Schießstätte ist zugelassen für Lang- und Kurzwaffen.
  6. Auf Schießbahn 1 bis 3 sowie Schießbahn  10 – 14 ( 50m ) für Langwaffen und Kurzwaffen bis 4000 Joule.  Schießbahn 5 – 9  ( 25m ) für Kurz- und Langwaffen bis 1500 Joule.  Schießbahn 12 – 14  (Zuganlage) nur Kleinkaliber.
  7. Verbotene  Munition: pyrotechnische Munition sowie Geschosse mit Leuchtspur-; Brandsatz-; Explosivgeschosse oder Hartkern. Flintenlaufgeschosse der Firma S&B sind nicht zugelassen
  8. Schießbahn  1 – 3 zugelassen für Vorderlader Langwaffen. Anschlag stehend und sitzend.  Position 1 auch liegender  Anschlag. Das gleichzeitige schießen mit Vorderladerwaffen und der Verschuss  von patronierter Munition ist nicht gestattet.
  9. Beim Schießen mit Vorderlader- und Großkaliberwaffen ist eine Schutzbrille zu tragen
  10. Für Gehörschutz und Augenschutz ist jeder Schütze selbst verantwortlich.
  11. Nach jedem Schießen hat der Schütze seinen Stand zu kehren, die Hülsen aufzulesen   und die Brüstung zu Reinigen.
  12. Waffen dürfen nicht auf Stühlen und Tischen abgelegt werden, dafür sind die  vorhandenen Waffenständer  zu nutzen. Waffen im Futteral dürfen abgelegt werden.
  13. Sichtbar unter Alkohol und sonstigen Rauschmitteln stehende Personen ist das Schießen und der Aufenthalt auf den Schießständen untersagt.
  14. Die Aufsichtsperson (Schießleiter) übt das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  15. Mobiltelefone sind auszuschalten.

Mülsen,  30.10.2023      Der Vorstand

Letze Aktuallisierung: 02.12.2023
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