Der Schießstand
Sächsischer Schützenverein Mülsen e.V.
Schießstandordnung
- Diese Schießstandordnung gilt zusätzlich zur allgemeinen Schießstandordnung des DSB. Weiterhin gelten die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Sportordnung.
- Das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer und offenen Licht auf den Schießständen ist verboten.
- Bei eingeschaltetem Rotlicht ist das Schießen sofort zu unterbrechen, die Waffen zu entladen oder sicher abzuschießen. Es darf erst nach Freigabe des Schießleiters und eingeschaltetem grünen Licht wieder geschossen werden.
- Auf den genehmigten Schießbahnen darf nur mit den für diese zugelassenen Waffen- und Munitionsarten geschossen werden.
- Die Schießstätte ist zugelassen für Lang- und Kurzwaffen.
- Auf Schießposition 1 - 3 sowie Schießposition 10 – 14 ( 50 m ) für Langwaffen und Kurzwaffen bis 4000 Joule. Schießposition 5 – 9 ( 25 m ) für Kurz- und Langwaffen bis 1500 Joule. Schießposition 12 – 14 (Zuganlage) nur Kleinkaliber.
- Verbotene Munition: pyrotechnische Munition sowie Geschosse mit Leuchtspur-; Brandsatz-; Explosivgeschosse oder Hartkern. Flintenlaufgeschosse der Firma S&B sind nicht zugelassen
- Schießposition 1 – 3 zugelassen für Vorderlader Langwaffen. Anschlag stehend und sitzend. Position 1 auch liegender Anschlag. Das gleichzeitige schießen mit Vorderladerwaffen und der Verschuss von patronierter Munition ist nicht gestattet.
- Beim Schießen mit Vorderlader- und Großkaliberwaffen ist eine Schutzbrille zu tragen
- Für Gehörschutz und Augeschutz ist jeder Schütze selbst verantwortlich.
- Nach jeden Schießen hat der Schütze seinen Stand zu kehren, die Hülsen aufzulesen und die Brüstung zu Reinigen.
- Waffen dürfen nicht auf Stühlen und Tischen abgelegt werden, dafür sind die vorhandenen Waffenständer zu nutzen. Waffen im Futteral dürfen abgelegt werden.
- Sichtbar unter Alkohol- und sonstigen Rauschmitteleinfluss stehenden Personen ist das Schießen und der Aufenthalt auf den Schießständen untersagt.
- Die Aufsichtsperson (Standaufsicht) übt das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Mobiltelefone sind auszuschalten.
Mülsen, 15.03.2016 Der Vorstand